Die Beauftragung einer Firma auf Grund feststehender Kostenabgebote und Entscheidung über die Farbauswahl im Treppenaus durch den Beirat ist zulässig (Umstritten).
KG vom 10.09.2006, 24 W 141/02
1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.
2. Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet i.d.R. aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.
BGH, Urteil V ZR 60/10 vom 10.12.2010, ZMR 2011, 397