Mutterschutz

Eine werdende oder stillende Mutter unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Deren Rechte und Pflichten sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

 

Von besonderer Bedeutung ist dabei § 9 MuSchG. Danach ist die Kündigung einer Schwangeren und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich mitgeteilt wird.

 

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber diverse Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten. Er hat auch bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes die erforerlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.

 

Gemäß § 8 MuSchG dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.