Vertretung von Arbeitgebern

Als Arbeitgeber haben Sie neben zahlreichen Pflichten auch weitreichende Rechte. Diese gilt es zu sichern und bestmöglich auszubauen. Eine optimale Interessenwahrnehmung erhalten Sie nur, wenn Sie sich fachkundig beraten lassen.

 

Individuelle Beratung mit wirtschaftlichem Weitblick

 

Eine gute anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht beschränkt sich nicht nur auf einen einzelnen Streitfall. Vielmehr gilt es individuelle Lösungen für alle Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht speziell für das Unternehmen zu entwickeln. Kostenintensive Rechtstreite können so oftmals vermieden bzw. die eigene Rechtsposition deutlich gestärkt werden.

 

Der Arbeitsvertrag

 

Von zentraler Bedeutung - und leider allzuoft unterschätzt - ist der Arbeitsvertrag. Zu Beginn eines Arbeitgebermandatsverhältnisses fängt die anwaltliche Tätigkeit regelmäßig mit der Prüfung der bestehenden Arbeitsverträge an. Es wird Ihnen aufgezeigt werden, welche Vereinbarungen unwirksam sind und wie die Verträge optimiert werden können. Gut erstellte Arbeitsverträge weichen von der gesetzlichen Lage erheblich zu Gunsten der Arbeitgeberseite ab.

 

Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften

 

Bei umfangreichen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften vertrete ich Sie routiniert und mit hoher fachlicher Kompetenz. Neben theoretischem Fachwissen verstehe ich es auch die Kenntnisse der speziellen Branche und taktische Überlegungen zu Ihren Gunsten einzusetzen.

 

Unterstützung und Beratung erhalten Sie insbesondere bei

 

  • Betriebliche Umstrukturierungen
  • Tarifbindung und Auswege aus Tarifbindungen
  • Rechten und Pflichten gegenüber Betriebsrat, Personalrat und anderen Arbeitnehmervertretungen
  • Personalabbau und Entlassungen
  • Outsourcing
  • Verlegung von Betriebsstätten
  • Verhandlungen über Sozialplan und Interessenausgleich
  • Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Abschluss und Beendigung von Dienstverhältnissen mit leitenden Angestellten und Führungskräften
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen