Abmahnungen

Abmahnungen dienen dazu, dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihn darauf hinzuweisen, dass bei einem wiederholten Verstoß der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sein kann. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung in den seltesten Fällen wirksam ist.

 

Es ist für keinen Arbeitnehmer schön, eine Abmahnung zu erhalten. Vor allem dann nicht, wenn er das ihm vorgeworfene Fehlverhalten nicht einsieht. es gilt aber stets abzuwägen, ob ein Vorgehen gegen eine unzutreffende Abmahnung sinnvoll ist. Denn man sollte auch keine schlafenden Hunde wecken. Durch das Nichtangreifen einer unzutreffenden Abmahnung erklärt der Arbeitnehmer nicht seine Zustimmung zur Abmahnung. Sollte der Arbeitgeber in der Folgezeit kündigen und auf die unzutreffende Abmahnung Bezug nehmen, dann muss das Arbeitsgericht auch diese Abmahnung im späteren Kündigungsschutzprozess überprüfen. Es macht daher oftmals Sinn, den Arbeitgeber in dem Glauben zu lassen, dass die ausgesprochene Abmahnung wirksam sei. Weist man den Arbeitgeber nämlich auf formelle oder materielle Mängel hin, dann besteht die Gefahr, dass dieser eine erneute Abmahnung in wirksamer Weise ausspricht.

 

Es geht dabei wie gesagt um eine Abwägung im Einzelfall. Sollte eine bestehende Abmahnung in der Personalakte z.B. die weiteren Aufstiegschancen eines Arbeitnehmers behindern können, dann erscheint ein Angreifen der Abmahnung selbstverständlich sinnvoller.

 

Viele Arbeitgeber vertrauen auf die Wirksamkeit einer von ihnen ausgesprochenen Abmahnung. "Der Arbeitnehmer hat die Abmahnung akzeptiert. Denn er hat diese ja nicht weiter angegriffen." Dies kann wie zuvor dargestellt ein erheblicher Fehler sein. Die Wirksamkeit einer Abmahnung ist wesentlich durch die Formulierung geprägt. Man ist als Arbeitgeber daher gut beraten, wenn man die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt abfassen lässt.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

 

  • Prüfung von Fehlverhalten und Pflichtverletzungen
  • Abfassung von Abmahnungsschreiben
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Klage auf Entfernung aus der Personalakte