Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen nimmt zweifelsohne einen erheblichen Teil der anwaltlichen Beratung ein. Wir beraten Sie sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite umfassend im Zusammenhang mit

 

  • Betriebsbedingten Kündigungen
  • Verhaltensbedingten Kündigungen
  • Personenbedingten Kündigungen
  • und anderen Formen der Kündigung, wie z.B. Verdachtskündigun

 

Vertretung von Arbeitgebern

 

Die anwaltliche Beratung für Arbeitgeber im Vorfeld des Ausspruchs einer Kündigung ist von zentraler Bedeutung und wird allzu oft vernachlässigt. Wir unterstützen Sie z.B. bei

  • Verhandlungen mit Betriebsräten über Kündigungslisten
  • Prüfung und Durchführung der Sozialauswahl
  • Abfassung von Kündigungsschreiben
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Anhörung Betriebsrat (§ 102 BetrVG)
  • Abfassung von Anhörungsschreiben im Bereich von Verdachtskündigungen 
  • Verhandlung über Aufhebungsverträge

 

Vertretung von Arbeitnehmern

  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
  • Abwendung von Änderungskündigungen