Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen nimmt zweifelsohne einen erheblichen Teil der anwaltlichen Beratung ein. Wir beraten Sie sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite umfassend im Zusammenhang mit
- Betriebsbedingten Kündigungen
- Verhaltensbedingten Kündigungen
- Personenbedingten Kündigungen
- und anderen Formen der Kündigung, wie z.B. Verdachtskündigun
Vertretung von Arbeitgebern
Die anwaltliche Beratung für Arbeitgeber im Vorfeld des Ausspruchs einer Kündigung ist von zentraler Bedeutung und wird allzu oft vernachlässigt. Wir unterstützen Sie z.B. bei
- Verhandlungen mit Betriebsräten über Kündigungslisten
- Prüfung und Durchführung der Sozialauswahl
- Abfassung von Kündigungsschreiben
- Abwehr von Kündigungsschutzklagen
- Anhörung Betriebsrat (§ 102 BetrVG)
- Abfassung von Anhörungsschreiben im Bereich von Verdachtskündigungen
- Verhandlung über Aufhebungsverträge
Vertretung von Arbeitnehmern
- Erhebung von Kündigungsschutzklagen
- Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
- Abwendung von Änderungskündigungen