Tarifvertragsrecht

Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht in den Medien etwas über Tarifverträge, Mindestlohn, Streikts oder sonstige Themen um die Gestaltung von Arbeitsbedingungn erfährt. Das Tarfivertragsrecht behandelt selbstverständlich wesentlich mehr Facetten, als die Eingruppierung und den Tariflohn. In der Zeit von Arbeitnehmerüberlassung und anderen Modellen zur Senkung von Lohnkosten tritt immer wieder die Frage auf, findet überhaupt ein Tarifvertrag Anwendung und wenn ja welcher? Was ist zum Beispiel, wenn in einem Betrieb unterschiedliche Berufsbilder tätig sind, für die es jeweils eigene Tarifverträge gibt? Welcher Tarifvertrag findet Anwendung? Oder was geschieht, wenn auf ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, der Betrieb übernommen wird und im Betrieb des Erwerbers kein Tarifvertrag Anwendung findet? Wie einen rechtlichen Laien ist solch eine juristische Bewertung dieser Fälle nahezu unmöglich.

 

Wann findet ein Tarifvertrag Anwendung?

 

Damit die Normen eines Tarifvertrages in einem Arbeitsverhältnis überhaupt berücksichtigt werden müssen, muss der entsprechende Tarifvertrag überhaupt erst einmal Anwendung finden. Dies geschieht auf drei alterantiven Wegen

 

  1. Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft, welche den Tarifvertrag abgeschlossen haben
  2. Der Arbeitsvertrag enthält eine Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag
  3. Der Tarifvertrag ist Allgemeinverbindlich

 

Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten nur dann vollständig kennen können, wenn Sie auch den auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag kennen. Dabei gilt es zu beachten, dass es durchaus sein kann, dass ein Tarifvertrag von gesetzlichen Normen zu Lasten der Arbeitnehmer abweicht. Der Gesetzgeber lässt solche Ausgleichsklauseln zu, weil er davon ausgeht, dass sich mit einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband gleichstarke Gegner gegenüber stehen. Zudem ist bei einem Tarifvertrag auch eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Es kann sein, dass in einem Teilbereich vielleicht eine "Schlechterstellung" vorliegt, diese jedoch durch andere Leistungen oder Ansprüche komepnsiert wird.

 

Gemäß § 8 TVG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen bzw. bekanntzumachen.

 

Bitte beachten Sie, dass Tarifverträge zahlreich sog. Verfallsklauseln enthalten. Danach müssen Ansprüche innerhalb recht kurzer Frist geltend gemacht werden. Versäumt man diese Fristen, so verfällt der Anspruch.