Betriebsvereinbarung

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

 

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (oder ein Spruch der Einigungsstelle) über eine generelle Regelung der betrieblichen Ordnung oder der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

 

Betriebsvereinbarungen sind grundsätzlich sehr sinnvoll. Mögliche Streitpunkte können im Vorfeld vermieden werden. Sie tragen auch zur sozialen Gerechtigkeit im Unternehmen bei.

 

Wann besteht ein Anspruch aufgrund einer Betriebsvereinbarung?

 

Voraussetzung für einen Anspruch aus einer Betriebsvereinabrung ist, dass zunächst überhaupt eine Betriebsvereinbarung vorliegt und diese auch wirksam ist.

 

Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebsvereinbarung:

 

  • Schriftformerfordernis (vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
  • Die Regelung muss zum Aufgabenbereich des Beriebsrats gehören
  • Fehlen einer tariflichen oder tarifüblichen Regelung (vgl. § 77 Abs. 3 BetrVG)
  • Grundsätzlich kein verschlechternder Eingriff in ein individuell ausgehandeltes Arbeitsverhältnis
  • kein Verstoß gegen Billigkeit