Betriebsrat

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).

 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlbrechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch zu beachten, dass überlassene Arbeitnehmer dann wahlberechtigt sind, wenn sie länger als drei Monate in dem Betrieb eingesetzt sind, in denen der Betriebsrat gewählt werden soll.

 

Wie viele Betriebsratsmitglieder werden gewählt?

 

Die Zahl der Betriebsratmitglieder folgt aus § 9 BetrVG. Bei z.B. fünf bis 20 Wahlberechtigten Arbeitnehmern wird eine Person für den Betriebsrat gewählt; bei 21 bis 50 Arbeitnehmern sind es drei Personen.

 

Wann finden Betriebsratswahlen statt? 

 

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat z.B. zu wählen, wenn der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, ein Betriebsrat im Unternehmen nicht besteht oder eine Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wurde (vgl. § 13 Abs. 1, 2 BetrVG).

 

Wo ist der Ablauf der Betriebsratswahl geregelt?

 

Der genaue Ablauf der Wahl und die einzuhaltenden Formalien ergeben sich im Wesentlichen aus der Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO).